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Kurzparkzonen Retz - Ausnahmegenehmigungen

In Retz gibt es mehrere Kurzparkzonen. Gültigkeitsdauer: Montag bis Freitag 8.00-18.00 Uhr Samstag 8.00-12.00 Uhr (keine Gebühreneinhebung) Eine Ausnahmebewilligung gem. § 45 Abs. 4 und § 94d STVO 1960 für die Benützung der Kurzparkzone als Parkplatz wird von Hr. Heller ausgestellt.

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